Rechtsprechung
BGH, 28.10.2009 - VII ZB 82/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Auszahlung einer gepfändeten Direktkapitallebensversicherung bei Fälligkeit an die Gläubigerin
- Judicialis
ZPO § 851
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 851; ZPO § 575 Abs. 5; ZPO § 570 Abs. 3
Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung in eine Direktkapitallebensversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2008 - VII ZB 16/08
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung …
Auszug aus BGH, 28.10.2009 - VII ZB 82/09
Denn ein Verstoß gegen ein solches Pfändungsverbot führt nicht zur Nichtigkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, sondern nur zur Anfechtbarkeit; er ist bis zur Aufhebung auf ein Rechtsmittel vom Schuldner und vom Drittschuldner zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08, WM 2008, 2265 = MDR 2009, 105 = NJW-RR 2009, 211).Eine Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kommt dann nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08, aaO).
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02
Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das …
Auszug aus BGH, 28.10.2009 - VII ZB 82/09
Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die weitergehende Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, die die Gläubigerin bei einer Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zu befürchten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658).
- BGH, 31.07.2018 - VII ZB 18/18
Rechtmäßigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordung auf Antrag des …
Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, die die Gläubigerin bei einer Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zu befürchten hätte (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - VII ZB 82/09 Rn. 1;… Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, juris Rn. 8;… PG/Lohmann, ZPO, 10. Aufl., § 575 Rn. 7).
Rechtsprechung
BGH, 20.12.2010 - VII ZB 82/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verteilung der Kosten für ein Rechtsmittelverfahren gegen einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien
- rechtsportal.de
ZPO § 91a
Verteilung der Kosten für ein Rechtsmittelverfahren gegen einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Kostenbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung …
Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZB 82/09
Dies hat der Senat am 11. November 2010 im Verfahren VII ZB 87/09 (in Juris) entschieden. - BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02
Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch …
Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZB 82/09
Nachdem durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien das Verfahren insgesamt erledigt ist, ist über alle bisher entstandenen Kosten des Verfahrens, einschließlich derjenigen der Vorinstanzen, nach der auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz geltenden Vorschrift des § 91a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075 = ZfBR 2003, 453).